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Zahnersatz Kosten: Was zahlt die Kasse wirklich?

Wenn die Kasse nur einen Bruchteil zahlt

Bei einer Krone für 1.200 Euro beträgt der Eigenanteil 961 Euro, denn die Zahnersatz Kosten deckt die Kasse nur zu 60 Prozent ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Zahnersatz Kosten reichen von 300 Euro für eine Metallkrone bis 3.500 Euro für ein Implantat mit Krone.
  • check Die Krankenkasse zahlt einen festen Zuschuss, der sich am Befund orientiert und 60 Prozent der Standardlösung abdeckt.
  • check Der Eigenanteil für eine Vollkeramikkrone liegt bei 961 Euro. Ein Tarif mit 100 Prozent Erstattung für Zahnersatz fängt ihn auf.
  • check Wer sein Bonusheft über zehn Jahre führt, erhöht den Kassenzuschuss von 60 auf 75 Prozent.
  • check Vor jeder Behandlung ist ein Kostenvoranschlag Pflicht. Holen Sie zwei bis drei Angebote ein.
Zahnersatz Kosten: Was zahlt die Kasse wirklich?
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Inhaltsverzeichnis

1. Warum ist Zahnersatz so teuer?

Zahnersatz Kosten überraschen die meisten Patienten. Allein die Zahnersatz Kosten 1 Zahn reichen von 300 Euro für eine einfache Metallkrone bis 3.500 Euro für ein Implantat mit Krone. Eine Vollkeramikkrone kostet zwischen 800 und 1.600 Euro, eine dreigliedrige Zahnbrücke zwischen 1.300 und 2.500 Euro. Und das sind bereits die typischen Spannen, nicht die Ausreißer nach oben.

Die große Preisspanne hat mehrere Ursachen. Beim zahnärztlichen Honorar richtet sich die Höhe nach dem Steigerungsfaktor der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Der Regelsatz liegt bei Faktor 2,3, möglich sind aber Steigerungen bis Faktor 3,5. Darüber hinaus ist eine höhere Abrechnung nur mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung erlaubt. Das zahnärztliche Honorar für eine Vollkrone liegt laut GOZ beispielsweise bei 217 bis 330 Euro, je nach Steigerungsfaktor. Material- und Laborkosten kommen jeweils noch dazu.

Neben dem Honorar bestimmen Material und Herstellungsort den Preis. Eine einfache Metallkrone kostet 300 bis 600 Euro. Wählen Sie stattdessen Metallkeramik, steigt der Preis auf 600 bis 1.000 Euro. Vollkeramik oder Zirkon bringen die höchste Ästhetik, aber auch die höchsten Kosten. Ähnlich bei Prothesen: Eine Teilprothese liegt bei 800 bis 1.200 Euro, eine Vollprothese pro Kiefer bei 900 bis 1.600 Euro. Wer eine Teleskopprothese auf eigenen Zähnen benötigt, zahlt 2.500 bis 5.000 Euro.

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Zwei Preistreiber bei Zahnersatz

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Zahnärztliches Honorar (GOZ)

  • Regelsatz: Steigerungsfaktor 2,3 laut Gebührenordnung für Zahnärzte
  • Möglich sind: Steigerungen bis Faktor 3,5, darüber nur mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung
  • Beispiel Vollkrone: Honorar laut GOZ 217 bis 330 Euro, je nach Steigerungsfaktor
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Material und Herstellungsart

  • Metallkrone: 300 bis 600 Euro
  • Metallkeramik: 600 bis 1.000 Euro
  • Vollkeramik oder Zirkon: Höchste Ästhetik, aber auch die höchsten Kosten

Ist der Zahnersatz zu teuer was tun? Der entscheidende Punkt: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich an der günstigsten Standardlösung orientiert. Wer hochwertigen Zahnersatz wählt, trägt die Differenz selbst. Diesen Eigenanteil können Sie aber deutlich senken, wenn Sie das System aus Festzuschuss, Bonusheft und Zahnzusatzversicherung verstehen.

Quellen: Bundesjustizministerium — Gebührenordnung für Zahnärzte | Verbraucherzentrale NRW

2. Festzuschuss und Bonusheft: Was zahlt die Kasse?

Wer zahlt Zahnersatz? Bei den Zahnersatz Kosten übernimmt die Krankenkasse nie den vollen Betrag. Stattdessen zahlt die GKV einen Festzuschuss Zahnersatz, der sich am Befund orientiert, nicht an der gewählten Behandlung. Ob Sie sich für eine günstige Metallkrone oder eine teure Vollkeramikkrone entscheiden, der Kassenzuschuss bleibt gleich.

So funktioniert der Festzuschuss

Der Festzuschuss deckt 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung ab. Die Regelversorgung ist die Standardlösung gemäß der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Für eine zerstörte Zahnkrone wäre das beispielsweise eine Metallkrone. Der Festzuschuss für diesen Befund (Befund 1.1) beträgt ohne Bonusheft 239,03 Euro. Bei einer dreigliedrigen Brücke mit einem fehlenden Zahn (Befund 2.1) liegt er bei 552,96 Euro.

Wer sein Bonusheft regelmäßig führt, erhält mehr. Nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge steigt der Zuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent der Regelversorgungskosten. Haben Sie ein Jahr verpasst, ist nicht sofort alles verloren: Einmalig innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums akzeptieren Kassen eine begründete Ausnahme. Zahnersatz ohne Bonusheft bedeutet also: nur 60 Prozent Festzuschuss statt bis zu 75 Prozent.

Regelversorgung, gleichartig, andersartig

Der Unterschied zwischen diesen drei Versorgungstypen bestimmt, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt. Die Regelversorgung ist die Standardlösung: Hier deckt der Festzuschuss den größten Teil der Kosten. Eine gleichartige Versorgung nutzt denselben Behandlungstyp, aber in höherwertiger Ausführung, etwa eine keramikverblendete Metallkrone statt einer reinen Metallkrone. Der Festzuschuss bleibt unverändert, die Mehrkosten zahlen Sie privat. Bei einer andersartigen Versorgung wählen Sie einen komplett anderen Behandlungstyp, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Auch hier bleibt der Festzuschuss gleich, die gesamte Behandlung wird jedoch privat nach GOZ abgerechnet.

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Regelversorgung, gleichartig oder andersartig?

Regelversorgung

Die Standardlösung gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Hier deckt der Festzuschuss den größten Teil der Kosten.

Gleichartige Versorgung

Nutzt denselben Behandlungstyp, aber in höherwertiger Ausführung, etwa eine keramikverblendete Metallkrone statt einer reinen Metallkrone. Der Festzuschuss bleibt unverändert, die Mehrkosten zahlen Sie privat.

Andersartige Versorgung

Ein komplett anderer Behandlungstyp, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Auch hier bleibt der Festzuschuss gleich, die gesamte Behandlung wird jedoch privat nach GOZ abgerechnet.

Ob gleichartig oder andersartig: Die Mehrkosten über die Regelversorgung hinaus tragen Sie selbst. Wie weit eine Zahnzusatzversicherung sie auffängt, zeigt unser Tarifvergleich für Zahnersatz - mit einer Spar-Übersicht, die Krone, Brücke und Implantat einzeln aufschlüsselt. Was die drei Tarif-Empfehlungen von den Mehrkosten für Krone, Brücke und Implantat übernehmen .

Härtefallregelung

Die zentrale Frage bei Zahnersatz Kosten Krankenkasse lautet: Wie viel bleibt übrig? Liegt Ihr monatliches Bruttoeinkommen unter 1.582 Euro (Alleinstehende) oder unter 2.175,25 Euro (mit einem Angehörigen), greift die Härtefallregelung. Jeder weitere Angehörige erhöht die Grenze um 395,50 Euro. Im Härtefall übernimmt die Kasse 100 Prozent der Regelversorgungskosten. Für die teurere gleichartige oder andersartige Versorgung bleibt der Eigenanteil aber bestehen.

Quellen: KZBV | Verbraucherzentrale

3. Eigenanteil berechnen: drei Rechenbeispiele

Zahlen machen den Unterschied greifbar. Die folgenden drei Szenarien zeigen, wie hoch Zahnersatz Kosten Eigenanteil tatsächlich ausfallen und was eine Zahnzusatzversicherung daran ändern kann. Besonders die Zahnersatz Kosten Implantat verdeutlichen den Unterschied.

Beispiel 1: Vollkeramik-Krone für 1.200 Euro

Häufig gesucht: Zahnersatz einzelner Zahn Kosten. Sie benötigen eine Vollkeramikkrone auf einem zerstörten Zahn. Die Gesamtkosten betragen 1.200 Euro. Die Regelversorgung wäre eine Metallkrone, deshalb handelt es sich um eine gleichartige Versorgung. Der Festzuschuss (Befund 1.1) liegt ohne Bonusheft bei 239,03 Euro. Ihr Eigenanteil: 961 Euro. Das ist der Betrag, den Sie aus eigener Tasche zahlen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung sieht diese Rechnung anders aus: Sie übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Stiftung Warentest hat die Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 zum Testsieger gekürt, mit der Note sehr gut; sie erstattet 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz, sodass nach der Vorleistung Ihrer Krankenkasse für die Krone nichts mehr offen bleibt. Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren liegt ihr Beitrag bei 37,70 Euro monatlich. Und die Absicherung endet nicht bei diesem einen Zahn: Sie gilt genauso für jede weitere Krone, jede Brücke und jedes Implantat, das später nötig wird.

Beispiel 2: Implantat für 3.000 Euro

Ein Zahnimplantat mit Krone im Seitenzahnbereich kostet 3.000 Euro. Das ist eine andersartige Versorgung: Die Regelversorgung wäre eine Brücke, Sie wählen stattdessen ein Implantat. Selbst mit zehn Jahren Bonusheft und 75 Prozent Zuschuss auf die Regelversorgung erhalten Sie nur 691 Euro von der Kasse (Befund 2.1). Ihr Eigenanteil ohne Versicherung: 2.309 Euro.

Mit der Deutschen Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100, Testsieger bei Stiftung Warentest, sinkt dieser Eigenanteil ab dem zweiten Versicherungsjahr auf null, weil sie 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz erstattet. Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren liegt ihr Beitrag bei 37,70 Euro monatlich, über zwei Versicherungsjahre also rund 905 Euro. Beim Implantat zeigt die Zahnzusatzversicherung ihren größten Hebel.

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Rechenbeispiel: Implantat mit Zahnzusatzversicherung

Gesamtkosten Implantat mit Krone − 3.000 €
GKV-Festzuschuss + 540 €
Erstattung DFV Exklusiv 100 + 2.460 €
Ihr Eigenanteil ab Jahr 2: 0 €

Fazit:

Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren summieren sich die Beiträge über zwei Versicherungsjahre auf 905 Euro. Gegenüber der Selbstzahlung bleiben damit 1.555 Euro Ersparnis.

Beispiel 3: Metallbrücke als Regelversorgung für 921,60 Euro

Hier wählen Sie die Standardlösung: Eine dreigliedrige Metallbrücke als Regelversorgung. Die Gesamtkosten betragen 921,60 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft (70 Prozent) zahlt die Kasse 645,12 Euro. Ihr Eigenanteil: 276,48 Euro.

Das ist ein vergleichsweise niedriger Betrag. Eine Zahnzusatzversicherung würde ihn weiter senken, doch die jährlichen Beiträge könnten den Vorteil schnell aufzehren. Dieses Beispiel zeigt ehrlich: Wer mit der Regelversorgung zufrieden ist und sein Bonusheft pflegt, braucht die Versicherung weniger dringend. Der Schutz zahlt sich vor allem dann aus, wenn Sie hochwertigen Zahnersatz oder Implantate bevorzugen.

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Hochwertigen Zahnersatz nicht allein bezahlen

Bei hochwertigem Zahnersatz und bei Implantaten bleibt der Festzuschuss derselbe wie bei der Standardlösung - den Unterschied zahlen Sie aus der eigenen Tasche. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt davon bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz , für Krone, Brücke und Implantat gleichermaßen. Wir haben aus über 150 Tarifen drei ausgesucht, die diese Versorgungen ausdrücklich mitversichern, darunter den Testsieger von Stiftung Warentest.

Zahnersatz-Kosten senken

Quellen: KZBV | Verbraucherzentrale

4. Eigenanteil senken: So hilft die Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt genau den Teil der Rechnung, den der Festzuschuss offen lässt - bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz, für Krone, Brücke und Implantat gleichermaßen. Wie groß der Anteil ist, den sie auffängt, hängt an der Versorgung: Je hochwertiger sie ausfällt, desto weiter liegt die Rechnung über dem Festzuschuss.

Drei ausgesuchte Tarife für Zahnersatz

Wir haben aus über 150 Tarifen drei ausgesucht, die Krone, Brücke und Implantat ausdrücklich mitversichern. Sie unterscheiden sich in ihren Leistungen und passen dadurch zu unterschiedlichen Anforderungen. Eine Wartezeit hat keiner der drei.

Was die drei bei Krone, Brücke und Implantat leisten, was sie kosten und wie eine komplette Zahnersatz-Rechnung damit aussieht, steht bei uns auf einer Seite zusammen. Die drei Tarif-Empfehlungen für Zahnersatz mit allen Leistungen und einer komplett durchgerechneten Beispielrechnung .

Der Münchener Verein ZahnGesund 75+ leistet sogar dann, wenn Ihnen bereits ein Zahn fehlt - für den Ersatz eines bei Vertragsschluss fehlenden Zahns, solange Ihr Zahnarzt die Behandlung noch nicht angeraten hat. Er erstattet 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren liegt der Beitrag bei 18,90 Euro monatlich.

Die Allianz Mein Zahnschutz 90 erreicht im Handelsblatt-Ranking 100 von 100 Punkten und damit die Wertung exzellent. Sie erstattet 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Die Begrenzung der ersten Versicherungsjahre endet hier am schnellsten: Ab dem vierten Versicherungsjahr erstattet sie ohne Grenze. Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren liegt der Beitrag bei 23,58 Euro monatlich.

Stiftung Warentest hat die Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 zum Testsieger gekürt, mit der Note sehr gut. Sie erstattet 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz - nach der Vorleistung Ihrer Krankenkasse bleibt für Krone, Brücke und Implantat nichts mehr offen. Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren liegt der Beitrag bei 37,70 Euro monatlich.

Wie viel eine Zahnzusatzversicherung in den ersten Versicherungsjahren insgesamt erstattet, begrenzt bei allen Anbietern eine Zahnstaffel. Die Höchstbeträge gelten dabei kumuliert für die ersten Versicherungsjahre zusammen, nicht für jedes Jahr neu - wer früher abschließt, hat für eine anstehende Behandlung den höheren erstattbaren Betrag zur Verfügung. Wichtig ist nur der Zeitpunkt: Was Ihr Zahnarzt noch nicht angeraten hat, lässt sich absichern.

Wie weit jeder der drei eine konkrete Rechnung trägt, zeigt der Detailvergleich für jede Leistung einzeln. Der Detailvergleich der drei Tarife, Leistung für Leistung .

Zahnstaffel und richtiger Zeitpunkt

In den ersten Versicherungsjahren begrenzt die Zahnstaffel die maximale Erstattung. Planen Sie also eine teure Behandlung, sollten Sie die Versicherung rechtzeitig abschließen, idealerweise mehrere Jahre vor dem erwarteten Bedarf. Entscheidend ist: Die Versicherung muss vor einer angeratenen Behandlung bestehen. Sobald der Zahnarzt eine Behandlung empfohlen hat, lehnen die meisten Tarife die Leistung für genau diese Behandlung ab. Wer Zahnersatz im Nachhinein versichern möchte, hat bei den meisten Anbietern keine Chance mehr.

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Zeitpunkt entscheidet über den Versicherungsschutz

Die Versicherung muss vor einer angeratenen Behandlung bestehen:

  • Sobald der Zahnarzt eine Behandlung empfohlen hat, lehnen die meisten Tarife die Leistung für genau diese Behandlung ab.
  • Wer Zahnersatz im Nachhinein versichern möchte, hat bei den meisten Anbietern keine Chance mehr.
  • Planen Sie eine teure Behandlung, sollten Sie die Versicherung idealerweise mehrere Jahre vorher abschließen - auch wegen der Zahnstaffel.

Quellen: KZBV

5. Zahnersatz im Ausland: Sparoption mit Risiken

Viele Patienten suchen nach Zahnersatz Ungarn Erfahrungen, wenn der Eigenanteil mehrere tausend Euro beträgt. Zahnbehandlungen in Ungarn, Polen oder der Türkei können deutlich günstiger sein als in Deutschland. Gerade bei Implantaten locken Einsparungen von 30 bis 70 Prozent gegenüber deutschen Preisen.

Die Krankenkasse zahlt auch bei Behandlungen im EU-Ausland den regulären Festzuschuss. Der Antrag läuft über den Heil- und Kostenplan, den ein deutscher Zahnarzt erstellt. Die Abrechnung erfolgt anschließend mit der gesetzlichen Krankenkasse. Außerhalb der EU, etwa in der Türkei, gelten abweichende Regeln, und die Erstattung ist nicht garantiert.

Wer eine Zahnzusatzversicherung hat, sollte vor der Reise prüfen, ob der Tarif Auslandsbehandlungen abdeckt. Manche Versicherer erstatten nur innerhalb der EU, andere schließen Auslandsbehandlungen vollständig aus. Nachbesserungen sind bei Auslandsbehandlungen ebenfalls ein Thema: Wenn Komplikationen auftreten, müssen Sie entweder erneut ins Ausland reisen oder die Korrektur in Deutschland selbst bezahlen. Die vermeintliche Ersparnis kann dadurch schnell schrumpfen. Grundsätzlich gilt: Je komplexer die Behandlung, desto höher das Risiko bei einer Auslandslösung.

Quellen: KZBV

6. Heil- und Kostenplan richtig nutzen

Bevor eine Zahnersatzbehandlung beginnt, muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen. Dieses Dokument listet den Befund, die geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten auf. Sie reichen den HKP bei Ihrer Krankenkasse ein, die den Festzuschuss berechnet und genehmigt. Erst nach dieser Genehmigung sollten Sie mit der Behandlung starten.

Holen Sie vor der Entscheidung zwei bis drei Kostenvoranschläge bei verschiedenen Zahnärzten ein. Die Preisunterschiede können erheblich sein, weil das Honorar vom GOZ-Steigerungsfaktor abhängt. Der Durchschnitt liegt bei Faktor 2,3. Steigerungen bis Faktor 3,5 sind üblich, darüber braucht der Zahnarzt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit Ihnen. Ein zweiter Kostenvoranschlag zeigt, ob der Steigerungsfaktor Ihres Zahnarztes im üblichen Rahmen liegt.

Nutzen Sie auch das Recht auf eine kostenlose Zweitmeinung. Ihre Krankenkasse kann Ihnen einen Beratungszahnarzt vermitteln, der den HKP unabhängig prüft. Gerade bei teuren Versorgungen wie Implantaten oder umfangreichen Brücken kann eine Zweitmeinung mehrere hundert Euro Unterschied bedeuten.

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, reichen Sie den genehmigten HKP auch dort ein. Die Versicherung berechnet auf dieser Basis die Erstattung. Achten Sie darauf, die Behandlung erst zu beginnen, wenn beide Genehmigungen, von der Kasse und von der Versicherung, vorliegen.

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So nutzen Sie den Heil- und Kostenplan richtig

Vor der Genehmigung: Pläne und Vergleiche einholen

  • 1
    Heil- und Kostenplan erstellen lassen

    Der Zahnarzt dokumentiert Befund, geplante Versorgung und die voraussichtlichen Kosten.

  • 2
    Zwei bis drei Kostenvoranschläge einholen

    Bei verschiedenen Zahnärzten vergleichen - die Preisunterschiede können erheblich sein, weil das Honorar vom GOZ-Steigerungsfaktor abhängt.

  • 3
    Kostenlose Zweitmeinung nutzen

    Die Krankenkasse kann einen Beratungszahnarzt vermitteln, der den HKP unabhängig prüft.

Genehmigungen einholen, dann behandeln

  • 1
    HKP bei der Krankenkasse einreichen

    Die Kasse berechnet und genehmigt auf dieser Basis den Festzuschuss.

  • 2
    HKP bei der Zahnzusatzversicherung einreichen

    Falls vorhanden, berechnet die Versicherung auf dieser Basis die Erstattung.

  • 3
    Erst behandeln, wenn beide Genehmigungen vorliegen

    Von der gesetzlichen Krankenkasse und von der Zahnzusatzversicherung - vorher sollten Sie nicht mit der Behandlung starten.

Quellen: KZBV | Verbraucherzentrale NRW

7. Fazit: Eigenanteil senken, Kosten absichern

Zahnersatz Kosten bewegen sich zwischen wenigen hundert Euro für eine einfache Metallkrone und mehreren tausend Euro für ein Implantat. Die Krankenkasse übernimmt mit dem Festzuschuss nur einen Teil, der Rest bleibt als Eigenanteil bei Ihnen. Wer sein Bonusheft über Jahre pflegt, erhöht den Zuschuss schrittweise von 60 auf 75 Prozent. Das hilft, reicht bei hochwertiger Versorgung aber selten aus.

Wie groß die Lücke ausfällt, zeigen die Rechenbeispiele: Für eine Vollkeramikkrone bleiben 961 Euro Eigenanteil, für ein Implantat 2.309 Euro. Entscheidend ist der Zeitpunkt, denn nach einer angeratenen Behandlung ist es für genau diese Behandlung zu spät. Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan erstellen und prüfen Sie Ihren Bonusheft-Stand, bevor Sie sich für eine Versorgung entscheiden.

Was eine Zahnzusatzversicherung genau erstattet und welche Leistungsbereiche abgedeckt sind, erklärt unser Ratgeber Was zahlt die Zahnzusatzversicherung? Leistungen im Überblick . Wie ZZV-Erstattungen speziell für Zahnersatz funktionieren, zeigt unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: Was zahlt sie wirklich? .

Einen vollständigen Vergleich mit Kosten nach Altersgruppen bietet unser Ratgeber Was kostet eine Zahnzusatzversicherung? .

Welcher Schutz zu Ihnen passt, hängt davon ab, was Ihnen wichtiger ist: eine möglichst hohe Erstattung oder hohe erstattbare Summen schon in den ersten Versicherungsjahren. Für beides haben wir drei Tarife zusammengestellt und rechnen ein Implantat mit Krone einmal Posten für Posten durch. Alle drei Empfehlungen mit ihren Leistungen und die Spar-Übersicht, die für Krone, Brücke und Implantat einzeln vorrechnet, was übrig bleibt .

8. Häufige Fragen

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss, der 60 Prozent der Regelversorgungskosten abdeckt. Bei einer Zahnkrone (Befund 1.1) sind das 239,03 Euro ohne Bonusheft.

Der Festzuschuss ist unabhängig davon, welche Versorgung Sie wählen. Ob günstige Metallkrone oder teure Vollkeramik, der Kassenzuschuss bleibt gleich. Mit fünf Jahren Bonusheft steigt er auf 70 Prozent, mit zehn Jahren auf 75 Prozent.

Prüfen Sie Ihr Bonusheft und lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan erstellen, bevor Sie sich für eine Versorgung entscheiden.

Der Festzuschuss für eine Zahnkrone bei weitgehender Zerstörung (Befund 1.1) beträgt ohne Bonusheft 239,03 Euro. Mit fünf Jahren Bonus steigt er auf 278,87 Euro, mit zehn Jahren auf 298,79 Euro.

Dieser Betrag deckt bei der Regelversorgung (Metallkrone für rund 398 Euro) einen großen Teil der Kosten. Wählen Sie eine Vollkeramikkrone für 800 bis 1.600 Euro, bleibt der Festzuschuss gleich, und der Eigenanteil steigt entsprechend.

Vergleichen Sie Angebote mehrerer Zahnärzte, denn die Preise für dasselbe Material können je nach Praxis und Region erheblich variieren.

Ja, bei der Härtefallregelung übernimmt die Krankenkasse 100 Prozent der Regelversorgungskosten. Alleinstehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 1.582 Euro haben Anspruch darauf.

Wichtig: Die Härtefallregelung gilt nur für die Regelversorgung. Wählen Sie eine hochwertigere Lösung wie eine Keramikkrone oder ein Implantat, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Auch mit Bonusheft und Härtefall bleibt bei gleichartiger oder andersartiger Versorgung ein Eigenanteil.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie die Voraussetzungen für die Härtefallregelung erfüllen, bevor der Heil- und Kostenplan erstellt wird.

Eine Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif 70 bis 100 Prozent der Kosten abzüglich des Festzuschusses. Bei einer Vollkeramikkrone für 1.200 Euro kann der Eigenanteil mit einem 90-Prozent-Tarif von 961 Euro auf rund 96 Euro sinken.

Die Erstattung ist in den ersten Jahren durch die Zahnstaffel begrenzt. Je nach Tarif stehen im ersten Jahr nur 700 bis 1.500 Euro zur Verfügung. Nach drei bis vier Jahren entfällt diese Begrenzung bei den meisten Anbietern.

Schließen Sie die Versicherung ab, bevor eine Behandlung angeraten wird. Wer bereits einen offenen Befund hat, erhält für diese Behandlung in der Regel keine Leistung mehr.

Die Regelversorgung ist die Standardbehandlung, die der Gemeinsame Bundesausschuss für einen bestimmten Befund festgelegt hat. Bei einem zerstörten Zahn wäre das zum Beispiel eine Metallkrone, bei einer Zahnlücke eine Metallbrücke.

Der Festzuschuss der Krankenkasse orientiert sich an den Kosten dieser Standardlösung. Wer eine hochwertigere gleichartige Versorgung oder eine andersartige Versorgung wie ein Implantat wählt, erhält denselben Festzuschuss, trägt aber die Mehrkosten privat.

Lassen Sie sich vom Zahnarzt den Unterschied zwischen Regelversorgung und gewünschter Behandlung im Heil- und Kostenplan erklären. So sehen Sie genau, welchen Anteil Sie selbst bezahlen.

Der beste Zeitpunkt ist, bevor Zahnprobleme auftreten oder eine Behandlung empfohlen wird. Die meisten Tarife schließen Leistungen für bereits angeratene Behandlungen aus.

Durch die Zahnstaffel stehen im ersten Versicherungsjahr oft nur 700 bis 1.500 Euro zur Verfügung. Wer in zwei bis drei Jahren eine größere Behandlung erwartet, sollte jetzt abschließen, damit die Staffelbegrenzung bis dahin entfallen ist. Finanztip rät zu einem Tarif mit mindestens 90 Prozent Erstattung für Zahnersatz.

Prüfen Sie den Zustand Ihrer Zähne beim nächsten Kontrolltermin und schließen Sie die Versicherung ab, solange keine Behandlung ansteht.

Hochwertigen Zahnersatz nicht allein bezahlen

Der Festzuschuss ist fix - Ihr Eigenanteil nicht. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz.

Zahnersatz-Kosten senken