4. Eigenanteil senken: So hilft die Zahnzusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt genau den Teil der Rechnung, den der Festzuschuss offen lässt - bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz, für Krone, Brücke und Implantat gleichermaßen. Wie groß der Anteil ist, den sie auffängt, hängt an der Versorgung: Je hochwertiger sie ausfällt, desto weiter liegt die Rechnung über dem Festzuschuss.
Drei ausgesuchte Tarife für Zahnersatz
Wir haben aus über 150 Tarifen drei ausgesucht, die Krone, Brücke und Implantat ausdrücklich mitversichern. Sie unterscheiden sich in ihren Leistungen und passen dadurch zu unterschiedlichen Anforderungen. Eine Wartezeit hat keiner der drei.
Was die drei bei Krone, Brücke und Implantat leisten, was sie kosten und wie eine komplette Zahnersatz-Rechnung damit aussieht, steht bei uns auf einer Seite zusammen.
Die drei Tarif-Empfehlungen für Zahnersatz mit allen Leistungen und einer komplett durchgerechneten Beispielrechnung
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Der Münchener Verein ZahnGesund 75+ leistet sogar dann, wenn Ihnen bereits ein Zahn fehlt - für den Ersatz eines bei Vertragsschluss fehlenden Zahns, solange Ihr Zahnarzt die Behandlung noch nicht angeraten hat. Er erstattet 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren liegt der Beitrag bei 18,90 Euro monatlich.
Die Allianz Mein Zahnschutz 90 erreicht im Handelsblatt-Ranking 100 von 100 Punkten und damit die Wertung exzellent. Sie erstattet 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Die Begrenzung der ersten Versicherungsjahre endet hier am schnellsten: Ab dem vierten Versicherungsjahr erstattet sie ohne Grenze. Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren liegt der Beitrag bei 23,58 Euro monatlich.
Stiftung Warentest hat die Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 zum Testsieger gekürt, mit der Note sehr gut. Sie erstattet 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz - nach der Vorleistung Ihrer Krankenkasse bleibt für Krone, Brücke und Implantat nichts mehr offen. Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren liegt der Beitrag bei 37,70 Euro monatlich.
Wie viel eine Zahnzusatzversicherung in den ersten Versicherungsjahren insgesamt erstattet, begrenzt bei allen Anbietern eine Zahnstaffel. Die Höchstbeträge gelten dabei kumuliert für die ersten Versicherungsjahre zusammen, nicht für jedes Jahr neu - wer früher abschließt, hat für eine anstehende Behandlung den höheren erstattbaren Betrag zur Verfügung. Wichtig ist nur der Zeitpunkt: Was Ihr Zahnarzt noch nicht angeraten hat, lässt sich absichern.
Wie weit jeder der drei eine konkrete Rechnung trägt, zeigt der Detailvergleich für jede Leistung einzeln.
Der Detailvergleich der drei Tarife, Leistung für Leistung
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Zahnstaffel und richtiger Zeitpunkt
In den ersten Versicherungsjahren begrenzt die Zahnstaffel die maximale Erstattung. Planen Sie also eine teure Behandlung, sollten Sie die Versicherung rechtzeitig abschließen, idealerweise mehrere Jahre vor dem erwarteten Bedarf. Entscheidend ist: Die Versicherung muss vor einer angeratenen Behandlung bestehen. Sobald der Zahnarzt eine Behandlung empfohlen hat, lehnen die meisten Tarife die Leistung für genau diese Behandlung ab. Wer Zahnersatz im Nachhinein versichern möchte, hat bei den meisten Anbietern keine Chance mehr.
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Zeitpunkt entscheidet über den Versicherungsschutz
Die Versicherung muss vor einer angeratenen Behandlung bestehen:
- Sobald der Zahnarzt eine Behandlung empfohlen hat, lehnen die meisten Tarife die Leistung für genau diese Behandlung ab.
- Wer Zahnersatz im Nachhinein versichern möchte, hat bei den meisten Anbietern keine Chance mehr.
- Planen Sie eine teure Behandlung, sollten Sie die Versicherung idealerweise mehrere Jahre vorher abschließen - auch wegen der Zahnstaffel.
Quellen:
KZBV