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Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: Was wird erstattet?

Eigenanteil senken, Lücke schließen

Bei einer Krone für 900 Euro sinkt der Eigenanteil von 600 auf 90 Euro. Wir haben aus über 150 Tarifen drei für Zahnersatz ausgesucht.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Eine Zahnzusatzversicherung Zahnersatz erstattet je nach Tarif 75 bis 100 Prozent der Kosten für Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen.
  • check Der Eigenanteil bei einer Krone liegt ohne Versicherung bei 450 bis 800 Euro, bei einer Brücke bei 1.000 bis 1.800 Euro.
  • check Die Erstattung beginnt sofort, wird aber in den ersten vier Jahren durch die Zahnstaffel begrenzt.
  • check Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren kosten die drei Tarife unserer Empfehlung 18,90 bis 37,70 Euro monatlich.
  • check Ein Abschluss ist auch mit bestehenden Kronen oder Brücken möglich - bestehende feste Versorgungen sind kein Hinderungsgrund.
Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: Was wird erstattet?
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Inhaltsverzeichnis

1. Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz?

Wer Zahnersatz braucht, zahlt in der Regel einen hohen Eigenanteil. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur einen festen Zuschuss, der sich an der sogenannten Regelversorgung orientiert. Eine Zahnzusatzversicherung Zahnersatz schließt genau diese Lücke zwischen dem Festzuschuss der Kasse und den tatsächlichen Behandlungskosten. Die Zahnzusatzversicherung Erstattung richtet sich nach dem gewählten Tarif und kann 75 bis 100 Prozent der Gesamtkosten betragen.

So funktioniert der Festzuschuss der GKV

Die GKV zahlt für jeden Zahnersatz-Befund einen festen Betrag. Dieser Festzuschuss deckt etwa 60 Prozent der Regelversorgung ab. Wer ein lückenlos geführtes Bonusheft nachweisen kann, erhält mehr: Nach fünf Jahren steigt der Zuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Für eine einzelne Krone (Befund 1.1) bedeutet das einen Festzuschuss von 239,03 Euro bei 60 Prozent, 278,87 Euro bei 70 Prozent oder 298,79 Euro bei 75 Prozent.

📊

GKV-Festzuschuss nach Bonusheft (Befund 1.1)

239,03 EUR
Ohne Bonusheft (60 %)
Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Krone (Befund 1.1) ohne nachgewiesenes Bonusheft.
278,87 EUR
5 Jahre Bonusheft (70 %)
Festzuschuss bei lückenlos geführtem Bonusheft über fünf Jahre.
298,79 EUR
10 Jahre Bonusheft (75 %)
Höchster GKV-Festzuschuss bei zehn Jahren lückenlosem Bonusheft.

Regelversorgung, gleichartig, andersartig

Entscheidend für den Eigenanteil ist die Art der Versorgung. Die Regelversorgung beschreibt die einfachste medizinisch ausreichende Lösung, zum Beispiel eine Metallkrone im Seitenzahnbereich. Wählen Sie eine gleichartige Versorgung (etwa eine Metallkrone mit Keramikverblendung), bleibt der Festzuschuss gleich, aber die Gesamtkosten steigen. Bei einer andersartigen Versorgung, etwa einem Implantat statt einer Brücke, zahlt die Kasse nur den Festzuschuss der Regelversorgung. Die Differenz tragen Sie selbst.

⚖️

Gleichartige vs. andersartige Versorgung

Gleichartige Versorgung

Beispiel:

Metallkrone mit Keramikverblendung

Festzuschuss:

Bleibt gleich wie bei der Regelversorgung

Kostenfolge:

Gesamtkosten steigen, Mehrkosten tragen Sie selbst

Andersartige Versorgung

Beispiel:

Implantat statt Brücke

Festzuschuss:

Nur der Festzuschuss der Regelversorgung

Kostenfolge:

Die volle Differenz tragen Sie selbst

Genau hier setzt die Zahnzusatzversicherung an: Sie erstattet je nach Tarif 75 bis 100 Prozent der Gesamtkosten inklusive Festzuschuss. Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Kronen konkret? Bei einer Krone mit Gesamtkosten von 750 bis 1.100 Euro kann die Erstattung den Eigenanteil auf einen Bruchteil reduzieren. Die Zahnzusatzversicherung zahlt auch bei gleichartiger und andersartiger Versorgung, sofern der Tarif Zahnersatz abdeckt.

Einen vollständigen Überblick über alle Leistungsbereiche der Zahnzusatzversicherung bietet unser Ratgeber Was zahlt die Zahnzusatzversicherung? Leistungen im Überblick .

Quellen: KZBV Festzuschüsse

2. Zahnersatz-Arten: Krone, Brücke, Inlay und Prothese

Die Kosten für Zahnersatz hängen stark von der Art der Versorgung ab. Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen unterscheiden sich nicht nur im Aufbau, sondern auch im Preis und im Eigenanteil. Die folgende Übersicht zeigt, was die einzelnen Zahnersatz-Typen kosten und wie hoch der Festzuschuss der GKV ausfällt.

Krone

Eine Krone kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn stark zerstört, aber noch erhaltungswürdig ist. Die Gesamtkosten liegen je nach Material und Lage zwischen 750 und 1.100 Euro. Das zahnärztliche Honorar für eine Vollkrone liegt laut GOZ bei 217 bis 330 Euro, hinzu kommen Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss der GKV beträgt bei Befund 1.1 zwischen 239,03 Euro (ohne Bonusheft) und 298,79 Euro (mit zehn Jahren Bonusheft). Bei einer Verblendkrone im sichtbaren Bereich gibt es zusätzlich 80,66 bis 100,83 Euro Zuschuss. Die Zahnzusatzversicherung Kronen senkt den Eigenanteil von 450 bis 800 Euro auf einen Bruchteil.

Brücke

Eine festsitzende Brücke ersetzt einen oder mehrere fehlende Zähne. Für eine dreigliedrige Brücke (zwei Pfeilerzähne, ein Brückenglied) liegen die Gesamtkosten bei 1.800 bis 2.800 Euro. Pro Pfeilerzahn berechnet der Zahnarzt laut GOZ ein Honorar von 192 bis 292 Euro, für das Brückenglied 52 bis 79 Euro. Der Festzuschuss bei einer Einzelzahnlücke (Befund 2.1) beträgt 552,96 Euro ohne Bonusheft und bis zu 691,20 Euro mit zehn Jahren Bonusheft. Auch hier kommen Verblendungszuschüsse von 79,46 bis 99,33 Euro je Glied hinzu. Die Zahnzusatzversicherung Brücken übernimmt, je nach Tarif, einen Großteil des Eigenanteils von 1.000 bis 1.800 Euro.

Inlay und Veneer

Inlays sind hochwertige Füllungen aus Keramik oder Gold, die im Labor gefertigt werden. Die Zahnzusatzversicherung Inlays erstattet je nach Tarif 75 bis 100 Prozent der Kosten. Veneers sind dünne Keramikschalen für die Frontzähne. Beide zählen als andersartige Versorgung, da die Regelversorgung bei Füllungen eine einfache Kompositfüllung vorsieht. Auch die Zahnzusatzversicherung Veneers übernimmt, was den hohen Eigenanteil bei diesen ästhetischen Versorgungen deutlich senkt.

Prothese

Prothesen versorgen größere Zahnlücken oder zahnlose Kiefer. Das zahnärztliche Honorar für eine Modellgussprothese liegt laut GOZ bei 181 bis 276 Euro, für eine Totalprothese bei 239 bis 364 Euro. Hinzu kommen die Kosten für Basis, Zähne und Anpassung. Die meisten Zahnzusatzversicherungen erstatten Prothesen ebenso wie Kronen und Brücken. Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Implantaten? Auch die Zahnzusatzversicherung Implantate übernimmt je nach Tarif 75 bis 100 Prozent, die Details dazu finden Sie in einem eigenen Ratgeber.

Tarife und Erstattung speziell für Implantate vergleicht unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Implantate: Tarife im Vergleich .

Wie das Zusammenspiel von GKV-Festzuschuss, Zahnersatz-Kosten und Versicherungserstattung aus Patientensicht aussieht, erklärt zudem der Ratgeber Zahnersatz-Versicherung: Eigenanteil senken, Kosten absichern .

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Zahnersatz-Typen mit ihren Kostenspannen und Festzuschüssen zusammen.

Zahnersatz-Typ Typischer Eigenanteil Gesamtkosten Festzuschuss (60–75%)
Krone (Befund 1.1) 450–800 EUR 750–1.100 EUR 239–299 EUR
Brücke 3-gliedrig (Befund 2.1) 1.000–1.800 EUR 1.800–2.800 EUR 553–691 EUR
Inlay (Keramik) 400–800 EUR 400–800 EUR kein Festzuschuss
Modellgussprothese 200–600 EUR 600–1.200 EUR je nach Befund

Quellen: KZBV Festzuschüsse | Bundesjustizministerium — Gebührenordnung für Zahnärzte

3. Eigenanteil-Rechnung: Drei Beispiele mit Zahlen

Abstrakte Prozentsätze sagen wenig aus. Wie viel Sie bei einer Krone oder Brücke tatsächlich selbst zahlen, hängt von den Gesamtkosten, dem Bonusheft und der Zahnzusatzversicherung ab. Die folgenden drei Beispiele rechnen den Eigenanteil konkret durch.

Beispiel 1: Vollkeramikkrone für 900 Euro

Sie benötigen eine Vollkeramikkrone an einem Seitenzahn. Die Gesamtkosten betragen 900 Euro. Ohne Bonusheft erhalten Sie den Festzuschuss von 239,03 Euro (60 Prozent). Ihr Eigenanteil: 660,97 Euro. Mit zehn Jahren Bonusheft steigt der Festzuschuss auf 298,79 Euro (75 Prozent), der Eigenanteil sinkt auf 601,21 Euro. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung mit 90 Prozent Erstattung, übernimmt diese 810 Euro der Gesamtkosten. Abzüglich des Festzuschusses von 298,79 Euro zahlt die Versicherung 511,21 Euro. Ihr Eigenanteil: 90 Euro.

Szenario Festzuschuss ZZV-Erstattung Eigenanteil
Ohne Bonusheft, ohne ZZV 239,03 EUR 0 EUR 660,97 EUR
Mit Bonusheft (10 J.), ohne ZZV 298,79 EUR 0 EUR 601,21 EUR
Mit Bonusheft (10 J.) + ZZV 90% 298,79 EUR 511,21 EUR 90 EUR

Beispiel 2: Dreigliedrige Brücke für 2.200 Euro

Eine Zirkon-Keramik-Brücke bei einer Einzelzahnlücke kostet 2.200 Euro. Ohne Bonusheft beträgt der Festzuschuss (Befund 2.1 plus Verblendung) rund 712 Euro. Ihr Eigenanteil liegt bei 1.488 Euro. Mit einer Zahnzusatzversicherung, die 80 Prozent erstattet, übernimmt diese 1.760 Euro der Gesamtkosten. Abzüglich des Festzuschusses von 712 Euro zahlt die Versicherung 1.048 Euro. Ihr Eigenanteil: 440 Euro. Ohne Versicherung zahlen Sie mehr als das Dreifache.

Szenario Festzuschuss ZZV-Erstattung Eigenanteil
Ohne Bonusheft, ohne ZZV ~712 EUR 0 EUR ~1.488 EUR
Ohne Bonusheft + ZZV 80% ~712 EUR ~1.048 EUR 440 EUR

Auf unserer Vergleichsseite für Zahnersatz stehen drei ausgesuchte Tarife mit ihren Leistungen und eine Spar-Übersicht für Krone, Brücke und Implantat. Was diese drei Tarife von einer Kronen- oder Brückenrechnung tragen, rechnet die Spar-Übersicht Posten für Posten vor .

Beispiel 3: Krone mit ZZV 100 Prozent

Gleiche Krone, 900 Euro Gesamtkosten, aber ein Tarif mit Zahnzusatzversicherung Zahnersatz 100 Prozent Erstattung. Die Versicherung erstattet die vollen 900 Euro. Der Festzuschuss der GKV wird angerechnet, die Versicherung übernimmt die Differenz vollständig. Ihr Eigenanteil: 0 Euro. Solche Tarife kosten mehr pro Monat, können sich aber bereits bei einer einzigen Krone rechnen.

Alle drei Beispiele zeigen: Schon ein einzelner Zahnersatz kann den Jahresbeitrag einer Zahnzusatzversicherung mehrfach übersteigen. Vergleichen Sie die Erstattung für Ihren konkreten Fall, bevor Sie sich entscheiden.

💰

Diese Rechnung müssen Sie nicht allein tragen

Der Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse steht fest - was darüber hinausgeht, zahlen Sie aus der eigenen Tasche, bei einer Krone ebenso wie bei einer Brücke. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt davon bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz, für Krone, Brücke, Inlay und Prothese gleichermaßen. Wir haben aus über 150 Tarifen drei ausgesucht, die diese Versorgungen ausdrücklich mitversichern - darunter den Testsieger von Stiftung Warentest.

Zahnersatz-Kosten senken

Quellen: KZBV Festzuschüsse

4. Zahnstaffel und Leistungsbegrenzung verstehen

Ein 90-Prozent-Tarif zahlt nicht sofort unbegrenzt. Die Zahnzusatzversicherung Leistungsbegrenzung zeigt sich in der Zahnstaffel: In den ersten Jahren begrenzt sie, wie viel die Versicherung maximal erstattet. Diese Summenbegrenzung betrifft jeden Tarif und bestimmt, wie schnell Sie den vollen Schutz erreichen.

So funktioniert die Zahnstaffel

Die Zahnstaffel legt einen Höchstbetrag für die ersten Versicherungsjahre zusammen fest, nicht für jedes Jahr neu. Erst nach Ablauf der Staffelzeit, in der Regel nach vier Jahren, entfällt die Begrenzung. Wer also im ersten Versicherungsjahr eine Brücke für 2.200 Euro benötigt, bekommt einen Teil der Kosten erstattet. Die Höhe der Staffel unterscheidet sich zwischen den Tarifen deutlich.

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Warum gibt es überhaupt eine Zahnstaffel?

Ohne Summenbegrenzung könnten Versicherte theoretisch erst kurz vor einer teuren Behandlung eine Zahnzusatzversicherung abschließen und sofort die volle Erstattung verlangen. Das nennt man Antiselektion. Die Zahnstaffel verhindert genau das: Sie begrenzt die Erstattung in den ersten Vertragsjahren und steigt danach schrittweise, bis sie meist nach vier Jahren vollständig entfällt. Für Versicherer ist das die Voraussetzung, um Zahnersatz überhaupt ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung kalkulierbar abzusichern.

Bei den drei Tarifen, die wir für Zahnersatz ausgesucht haben, sehen die Zahnstaffeln so aus.

Der Münchener Verein ZahnGesund 75+ erstattet im ersten Versicherungsjahr bis zu 900 Euro, in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen bis zu 1.800 Euro, in den ersten drei zusammen bis zu 2.700 Euro und in den ersten vier zusammen bis zu 3.600 Euro; ab dem fünften Versicherungsjahr leistet er ohne Begrenzung. Bei der Allianz Mein Zahnschutz 90 endet die Begrenzung der ersten Jahre am schnellsten: Ab dem vierten Versicherungsjahr erstattet der Tarif ohne Grenze. Die Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 trägt die höchsten Summen der drei - 1.750 Euro im ersten Versicherungsjahr, 3.500 Euro in den ersten beiden zusammen, 5.250 Euro in den ersten drei und 7.000 Euro in den ersten vier; ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt auch hier die Grenze.

Wer früh Zahnersatz braucht, hat von hohen erstattbaren Summen in den ersten Jahren am meisten. Eine Krone für 900 Euro ist beim Münchener Verein ZahnGesund 75+ und bei der Deutschen Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 bereits im ersten Versicherungsjahr abgedeckt. Bei einer Brücke für 2.200 Euro trägt die Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 den Betrag im zweiten Versicherungsjahr vollständig.

Welche Leistungen hinter diesen Summen stehen, steht mit allen Beiträgen und einer Spar-Übersicht für Krone, Brücke und Implantat auf unserer Vergleichsseite für Zahnersatz. Die drei Tarife im Detail, mit ihren Zahnstaffeln und einer komplett durchgerechneten Beispielrechnung .

Tarife ohne Zahnstaffel

Wer eine Zahnzusatzversicherung ohne Zahnstaffel sucht, findet vereinzelt Tarife, die ab dem ersten Tag ohne Summenbegrenzung erstatten. Eine Zahnzusatzversicherung Zahnersatz sofort und ohne Begrenzung klingt verlockend, kostet aber in der Regel deutlich mehr pro Monat. Auch die Frage nach einer Zahnzusatzversicherung Zahnersatz ohne Wartezeit lässt sich klar beantworten: Keiner der drei Tarife, die wir für Zahnersatz ausgesucht haben, hat eine Wartezeit - der Schutz beginnt mit dem Versicherungsbeginn. Für Versicherte, die erst in einigen Jahren Zahnersatz erwarten, ist ein Tarif mit Zahnstaffel häufig die bessere Wahl, weil die monatlichen Beiträge niedriger ausfallen und die Staffel bis zum Behandlungszeitpunkt ausgelaufen ist.

Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob Ihre geplante Behandlung innerhalb der Zahnstaffel liegt. Liegt die Erstattung über dem Höchstbetrag der ersten Versicherungsjahre, wird bis zu dieser Grenze erstattet.

Quellen: KZBV Festzuschüsse

5. Zahnzusatzversicherung trotz vorhandener Kronen oder Brücken

Zahnzusatzversicherung trotz Kronen oder Zahnzusatzversicherung trotz Brücken: Viele Versicherte fragen sich, ob ein Abschluss mit bestehenden Versorgungen möglich ist. Die kurze Antwort: Ja, in der Regel schon. Aber es gibt Unterschiede bei den Gesundheitsfragen und bei der Erstattung für bereits versorgte Zähne.

Bestehende Versorgungen vs. angeratener Zahnersatz

Es gibt drei Situationen, die Versicherer unterschiedlich bewerten.

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Drei Situationen, die Versicherer unterscheiden

Bestehende Kronen oder Brücken

Bereits eingesetzte Versorgungen sind kein Hinderungsgrund für den Abschluss. Die Versicherung schließt lediglich die erneute Behandlung dieser konkreten Zähne häufig aus, bis die Versorgung altersbedingt erneuert werden muss.

Angeratener Zahnersatz

Hat der Zahnarzt bereits eine Behandlung empfohlen, der Heil- und Kostenplan ist aber noch nicht eingereicht, gilt diese Behandlung bei den meisten Tarifen als Vorerkrankung und wird nicht erstattet.

Laufende Behandlung

Wurde die Behandlung bereits begonnen, ist eine nachträgliche Erstattung ausgeschlossen. Die Zahnzusatzversicherung greift nur für zukünftige Behandlungen.

Die Zahnzusatzversicherung trotz angeratenem Zahnersatz ist bei den meisten Tarifen nicht möglich, weil bereits empfohlene Behandlungen als Vorerkrankung gelten.

Gesundheitsfragen beim Abschluss

Beim Antrag fragen Versicherer nach fehlenden Zähnen, Parodontitis und vorhandenem Zahnersatz. Die Strenge dieser Fragen variiert erheblich.

  • Fehlende, nicht ersetzte Zähne: Danach fragen fast alle Versicherer. Wie viele Lücken ein Tarif zulässt, entscheidet darüber, ob Ihr Antrag angenommen wird.
  • Zurückliegende Parodontitis: Eine behandelte oder laufende Zahnfleischerkrankung bewerten die Tarife sehr unterschiedlich. Maßgeblich ist meist, wie lange die Behandlung zurückliegt.
  • Vorhandene Kronen, Brücken und Prothesen: Bestehende feste Versorgungen sind in der Regel unproblematisch. Bei einer herausnehmbaren Voll- oder Teilprothese gehen die Antworten der Tarife am weitesten auseinander.

Wer bestehenden Zahnersatz hat und sich trotzdem für die Zukunft absichern möchte, achtet vor allem auf die Gesundheitsfragen des Tarifs - ihre Strenge variiert erheblich. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß. Falsche Angaben können dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt.

6. Beste Tarife für Zahnersatz im Vergleich

Wir haben aus über 150 Tarifen drei ausgewählt, die Kronen, Brücken, Inlays, Prothesen und Implantate ausdrücklich mitversichern. Sie unterscheiden sich in ihren Leistungen und passen dadurch zu unterschiedlichen Anforderungen - wer eine Zahnzusatzversicherung nur für Zahnersatz sucht, findet hier ebenso etwas wie jemand, der zusätzlich Zahnbehandlung und Prophylaxe abgedeckt haben möchte.

Was die drei bei einer Krone, einer Brücke und einem Implantat konkret bedeuten, zeigt unsere Vergleichsseite für Zahnersatz mit einer Spar-Übersicht und einer komplett durchgerechneten Beispielrechnung. Sehen Sie, was die drei Empfehlungen bei Krone, Brücke und Implantat übernehmen .

Was für alle drei gilt: Sie erstatten jede Art von Zahnersatz gleichermaßen - Krone, Brücke, Inlay, Prothese und Implantat, den Knochenaufbau eingeschlossen. Hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlung und Parodontosebehandlung werden bei allen dreien voll erstattet. Keiner der drei hat eine Wartezeit, der Schutz beginnt mit dem Versicherungsbeginn. Und alle drei rechnen bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz ab, also auch dann, wenn Ihr Zahnarzt am oberen Ende der Gebührenordnung abrechnet. Damit ist genau der Teil abgedeckt, an dem die gesetzliche Krankenkasse am wenigsten trägt: die gleichartige und die andersartige Versorgung, für die sie nur den Festzuschuss der Regelversorgung zahlt.

Münchener Verein ZahnGesund 75+

Der Münchener Verein ZahnGesund 75+ leistet sogar dann, wenn Ihnen bereits ein Zahn fehlt - für den Ersatz eines bei Vertragsschluss fehlenden Zahns, solange Ihr Zahnarzt die Behandlung noch nicht angeraten hat. Er erstattet 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz und kostet 18,90 Euro monatlich bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren. Für die professionelle Zahnreinigung erstattet er zusätzlich bis zu 150 Euro im Jahr.

Allianz Mein Zahnschutz 90

Das Handelsblatt hat die Allianz Mein Zahnschutz 90 in seinem Ranking mit 100 von 100 Punkten bewertet, Wertung exzellent. Sie erstattet 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz und kostet 23,58 Euro monatlich bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren. Die Begrenzung der ersten Jahre endet hier am schnellsten: Ab dem vierten Versicherungsjahr erstattet der Tarif ohne Grenze. Die professionelle Zahnreinigung hat bei ihm keinen eigenen Euro-Deckel.

Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100

Stiftung Warentest hat die Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 zum Testsieger gekürt, mit der Note sehr gut. Sie erstattet 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz - nach der Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleibt für Krone, Brücke und Implantat nichts mehr offen. Der Beitrag liegt bei 37,70 Euro monatlich bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren.

Eine Zahnstaffel haben alle Zahnzusatzversicherungen: Sie begrenzt, wie viel in den ersten Versicherungsjahren insgesamt erstattet wird. Wer früher abschließt, hat im Behandlungsfall den höheren erstattbaren Betrag zur Verfügung. Wichtig ist nur der Zeitpunkt: Was Ihr Zahnarzt noch nicht angeraten hat, lässt sich absichern - alles, was danach an Ihren übrigen Zähnen neu nötig wird, ist mit abgedeckt.

Was das in Euro bedeutet, zeigt eine durchgerechnete Beispielrechnung. Ein Implantat mit Krone kostet 3.000 Euro, die gesetzliche Krankenkasse steuert 540 Euro Festzuschuss bei. Mit der Deutschen Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 erstattet die Versicherung die verbleibenden 2.460 Euro vollständig, weil sie 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz trägt. Bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren haben Sie über zwei Jahre 905 Euro Beitrag gezahlt. Unter dem Strich sparen Sie 1.555 Euro - und sind für jeden weiteren Befund an Ihren übrigen Zähnen weiter abgesichert.

Alle drei Tarife stehen mit ihren vollständigen Leistungen, ihren Beiträgen und einer Spar-Übersicht für Krone, Brücke und Implantat auf unserer Vergleichsseite für Zahnersatz. Der Detailvergleich zeigt Leistung für Leistung, was die drei Empfehlungen bei Zahnersatz tragen .

7. Fazit: Vor dem Kostenvoranschlag absichern

Der Eigenanteil bei Zahnersatz liegt schnell bei mehreren hundert Euro, bei einer Brücke auch über tausend Euro. Wer eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz hat, reduziert diesen Betrag auf einen Bruchteil. Eine Krone für 900 Euro kostet mit einem 90-Prozent-Tarif nur noch 90 Euro Eigenanteil.

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss ist vor der Diagnose. Sobald der Zahnarzt eine Behandlung empfohlen hat, gilt sie als angeratener Zahnersatz und wird von den meisten Tarifen nicht mehr erstattet. Wer bereits Kronen oder Brücken hat, kann sich trotzdem versichern - bestehende feste Versorgungen sind beim Abschluss in der Regel kein Hinderungsgrund.

Lassen Sie sich vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan erstellen. Er nennt die voraussichtlichen Kosten und den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und zeigt damit, welcher Betrag überhaupt abzusichern ist.

Checkliste: Vor dem Tarifabschluss prüfen

Vor der Diagnose abschließen

Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung ab, bevor der Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt – danach gilt sie als angeratener Zahnersatz und wird von den meisten Tarifen nicht mehr erstattet.

Erstattungssatz für Zahnersatz vergleichen

Prüfen Sie, welchen Anteil der Gesamtkosten der Tarif für Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen übernimmt.

Zahnstaffel der ersten vier Jahre prüfen

Vergleichen Sie die Höchstbeträge für die ersten Versicherungsjahre zusammen - sie bestimmen, wie viel bei früh benötigtem Zahnersatz tatsächlich erstattet wird.

Gesundheitsfragen beim Abschluss beachten

Klären Sie vor allem bei bestehenden Kronen oder Brücken, welche Gesundheitsfragen der Tarif stellt, und beantworten Sie diese wahrheitsgemäß.

Heil- und Kostenplan einholen

Lassen Sie sich vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan erstellen und vergleichen Sie damit konkrete Tarife für Ihre Situation.

Welcher Schutz zu Ihnen passt, hängt davon ab, was Ihnen wichtiger ist: eine möglichst hohe Erstattung oder hohe erstattbare Summen schon in den ersten Versicherungsjahren. Unsere Vergleichsseite für Zahnersatz zeigt beides für alle drei Empfehlungen. Zu den drei Tarifen für Krone, Brücke, Inlay und Prothese samt Spar-Übersicht und Beispielrechnung .

8. Häufige Fragen

Je nach Tarif erstattet die Zahnzusatzversicherung 75 bis 100 Prozent der Gesamtkosten einer Krone. Bei einer Vollkeramikkrone für 900 Euro und einem 90-Prozent-Tarif übernimmt die Versicherung 810 Euro.

Der GKV-Festzuschuss (239 bis 299 Euro je nach Bonusheft) wird dabei angerechnet. Ohne Zahnzusatzversicherung bleibt ein Eigenanteil von rund 600 Euro, mit Versicherung sinkt er auf etwa 90 Euro.

Lassen Sie sich vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan erstellen und reichen Sie ihn bei Ihrer Versicherung ein, um die genaue Erstattung zu erfahren.

Ja, ein Abschluss ist trotz bestehender Kronen möglich. Bestehende Versorgungen sind kein Hinderungsgrund, solange keine neue Behandlung an diesen Zähnen geplant ist.

Einige Tarife stellen beim Abschluss Gesundheitsfragen zu fehlenden Zähnen oder Parodontitis. Die Unterschiede liegen vor allem darin, wie viele fehlende, nicht ersetzte Zähne ein Tarif zulässt und wie er eine zurückliegende Parodontitis bewertet.

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß und vergleichen Sie Tarife mit Ihrem konkreten Zahnstatus, um den passenden Schutz zu finden.

Wenn der Zahnarzt bereits eine Behandlung empfohlen hat, gilt sie bei den meisten Tarifen als angeratener Zahnersatz und wird nicht erstattet. Laufende Behandlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Schutz greift nur für zukünftige, noch nicht diagnostizierte Behandlungen.

Schließen Sie die Versicherung am besten ab, bevor Ihr Zahnarzt einen konkreten Behandlungsbedarf feststellt.

Die drei Tarife, die wir für Zahnersatz ausgesucht haben, haben keine Wartezeit. Der Schutz beginnt mit dem Versicherungsstart, wird aber durch die Zahnstaffel in den ersten vier Jahren begrenzt.

Die Zahnstaffel legt fest, wie viel die Versicherung in den ersten Versicherungsjahren zusammen höchstens erstattet. Beim Münchener Verein ZahnGesund 75+ sind es im ersten Versicherungsjahr bis zu 900 Euro, bei der Deutschen Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 bis zu 1.750 Euro. Spätestens ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Begrenzung.

Planen Sie den Abschluss so, dass die Zahnstaffel bis zum erwarteten Behandlungszeitpunkt möglichst weit hochgelaufen ist.

Ja, alle verglichenen Tarife erstatten Implantate mit 75 bis 100 Prozent. Implantate zählen als andersartige Versorgung, weshalb die GKV nur den Festzuschuss der Regelversorgung zahlt.

Der Eigenanteil bei Implantaten ist in der Regel höher als bei Kronen oder Brücken. Achten Sie daher auf eine ausreichend hohe Zahnstaffel, damit die Versicherung im Leistungsfall genug erstattet. Die Deutsche Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 trägt hier die höchsten Summen mit 1.750 Euro im ersten Versicherungsjahr.

Für eine ausführliche Übersicht zu Implantat-Kosten und Erstattung lesen Sie unseren Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung für Implantate.

Die Zahnstaffel begrenzt in den ersten Vertragsjahren, wie viel die Versicherung maximal erstattet. Im ersten Versicherungsjahr sind es beim Münchener Verein ZahnGesund 75+ bis zu 900 Euro und bei der Deutschen Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 bis zu 1.750 Euro; spätestens ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Grenze.

Die Zahnstaffel schützt den Versicherer vor Kunden, die kurz vor einer teuren Behandlung abschließen. Für Sie als Versicherten bedeutet das: Wer erst im zweiten oder dritten Vertragsjahr Zahnersatz braucht, kann bereits auf höhere Erstattungsbeträge zugreifen.

Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob der Höchstbetrag der ersten Versicherungsjahre für Ihren geplanten Zahnersatz ausreicht. Bei einer Brücke für 2.200 Euro ist der Betrag mit der Deutschen Familienversicherung Zahnschutz Exklusiv 100 im zweiten Versicherungsjahr vollständig abgedeckt.

Diese Rechnung müssen Sie nicht allein tragen

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz - für Krone, Brücke, Inlay und Prothese.

Zahnersatz-Kosten senken